Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sperber Immobilien Berlin GmbH (nachfolgend „Makler") für Immobilienvermittlungs- und Immobiliennachweisleistungen. Stand: Juni 2026.
Übersicht
- Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Leistungsgegenstand
- Maklerprovision – Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB)
- Provisionspflicht und Kausalität
- Doppeltätigkeit
- Wohnraumvermietung (WoVermRG)
- Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Pflichten des Auftraggebers
- Mitwirkungspflichten gemäß GwG
- Haftung
- Datenschutz
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Salvatorische Klausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Sperber Immobilien Berlin GmbH, Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin (Makler), und ihren Auftraggebern (Kunden) über die Vermittlung oder den Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien sowie für alle sonstigen entgeltlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien.
(2) Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche schriftliche Beauftragung, durch die Inanspruchnahme einer Maklerleistung in Kenntnis der Provisionspflicht oder konkludent durch Entgegennahme eines Exposés mit enthaltener Provisionspflichtangabe zustande.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Der Makler ist als Immobilienmakler gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) erlaubt und beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin registriert.
(1) Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für Kauf-, Miet- und Pachtobjekte im Bereich Wohn- und Gewerbeimmobilien in Berlin und Umgebung. Die Leistung umfasst insbesondere:
- Den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags (Nachweistätigkeit)
- Die aktive Mitwirkung beim Zustandekommen des Hauptvertrags (Vermittlungstätigkeit)
- Durchführung von Besichtigungen, Marktbewertungen und Verhandlungsführung
- Erstellung und Verbreitung von Exposés und Marketingmaterialien
(2) Ein Anspruch auf Abschluss des Hauptvertrags besteht nicht. Der Makler schuldet keinen Vermittlungserfolg.
(3) Alle Angaben zu Objekten in Exposés basieren auf vom Eigentümer oder Auftraggeber übermittelten Informationen. Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, es sei denn, er hat diese selbst geprüft und bestätigt.
(1) Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien gilt der gesetzliche Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB. Eine Provision kann vom Käufer nur verlangt werden, wenn der Makler auch vom Verkäufer eine Provision erhält. In diesem Fall darf die Provision des Käufers die des Verkäufers nicht übersteigen.
Gemäß § 656c BGB werden bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien beide Parteien (Käufer und Verkäufer) maximal zu gleichen Teilen mit einer Provision belastet. Konkrete Provisionssätze werden jeweils im individuellen Maklervertrag oder im Exposé ausgewiesen.
(2) Die Provision wird mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrags fällig, sofern dieser durch die Maklerleistung kausal herbeigeführt wurde.
(3) Auch wenn der Auftraggeber den Hauptvertrag mit einem Dritten abschließt, der ihm durch den Makler nachgewiesen oder von ihm vermittelt wurde, ist die Provision geschuldet.
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald der Hauptvertrag infolge der Maklertätigkeit zustande kommt (Kausalität). Die Kausalität ist gegeben, wenn die Maklerleistung (Nachweis oder Vermittlung) für den Abschluss des Hauptvertrags mitursächlich war.
(2) Die Kausalität entfällt nicht dadurch, dass der Auftraggeber das nachgewiesene Objekt bereits kannte, sofern die Maklerleistung zu einer erneuten, vertieften Beschäftigung mit dem Objekt geführt hat.
(3) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag mit dem Auftraggeber nahen Angehörigen (§ 15 AO), von ihm kontrollierten Gesellschaften oder mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verbundenen Personen abgeschlossen wird.
(4) Die konkrete Höhe der Provision wird im individuellen Maklerauftrag oder im Exposé festgelegt und richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Berliner Marktsätzen sowie den gesetzlichen Vorgaben.
Doppeltätigkeitshinweis: Der Makler weist darauf hin, dass er im Rahmen der Immobilienvermittlung grundsätzlich sowohl für den Käufer/Mieter als auch für den Verkäufer/Vermieter tätig sein kann (Doppeltätigkeit). Ein entsprechender Hinweis erfolgt stets im Maklervertrag oder im Exposé. Die Interessen beider Parteien werden vom Makler neutral und professionell wahrgenommen.
Eine Doppeltätigkeit wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Makler ist verpflichtet, bei Doppeltätigkeit die Interessen beider Parteien mit gleicher Sorgfalt zu wahren und keine einseitigen Informationsvorteile zu schaffen.
(1) Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG). Gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG darf der Makler vom Wohnungssuchenden eine Provision nur verlangen, wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Wohnungssuchenden tätig wird (Bestellerprinzip).
(2) Erfolgt die Beauftragung durch den Vermieter (Bestellerprinzip), schuldet der Wohnungssuchende keine Maklerprovision. Der Vermieter trägt in diesem Fall die Provisionskosten allein.
(3) Der Auftraggeber erhält vor Abschluss des Maklervertrags klare Information darüber, wer die Provision zu tragen hat.
(1) Verbraucher im Sinne von § 13 BGB haben bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Maklervertrag oder einem im Fernabsatz geschlossenen Maklervertrag ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sperber Immobilien Berlin GmbH, Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin, Tel.: +49 30 8872 3641, E-Mail: info@sperber-immobilien-berlin.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen entspricht.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei vollständig erbrachter Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Dem Makler alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln
- Änderungen der Ausgangslage (z.B. bereits abgeschlossene anderweitige Verträge) unverzüglich mitzuteilen
- Den Makler unverzüglich zu informieren, wenn ein Hauptvertrag abgeschlossen wurde oder Verhandlungen über das nachgewiesene Objekt mit einem anderen Interessenten stattfinden
- Exposés und übermittelte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einwilligung des Maklers Dritten weiterzugeben
(2) Der Auftraggeber darf Objekte, die ihm durch den Makler nachgewiesen wurden, nicht ohne Mitwirkung des Maklers umgehen, um den Provisionsanspruch zu verhindern.
(1) Gemäß § 10 GwG ist der Makler verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung und bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Immobilien die Identität der Vertragsparteien zu überprüfen.
Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anforderung des Maklers einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei juristischen Personen sind zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug sowie Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GwG beizubringen. Die Verweigerung der Mitwirkung berechtigt den Makler, die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden.
(2) Der Auftraggeber erklärt, dass er nicht in Sanktionslisten (EU, UN, OFAC) geführt wird. Bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist der Makler gemäß §§ 43 ff. GwG zur Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) verpflichtet.
(1) Der Makler haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(2) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Makler übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Angaben, die durch den Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer gemacht wurden, es sei denn, der Makler hat diese Angaben ausdrücklich geprüft und bestätigt.
(5) Der Makler unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt gemäß der DSGVO und dem BDSG sowie unserer Datenschutzerklärung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Maklervertrags ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen, insbesondere GwG). Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Makler ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit möglich, eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Sperber Immobilien Berlin GmbH
Kurfürstendamm 226, 10719 Berlin
Telefon: +49 30 8872 3641
E-Mail: info@sperber-immobilien-berlin.de
Geschäftsführerin: Nina Sperber · HRB 247891 AG Berlin (Charlottenburg) · § 34c GewO